Glass & Glory

 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) Glass & Glory Dekorationsverleih und -verkauf Christina Fiedler und Nina Petschkuhn (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Verträge über den Verleih von Artikeln, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter abschließt. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für sämtliche Verträge mit Glass & Glory gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte mit Glass & Glory, soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. 

 

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie einen Auftrag an Glass & Glory aufgeben. Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von Glass & Glory erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 

 

2. Vertragsschluss 

Angebote des Vermieters sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von Glass & Glory erstellte Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurücksendet. Glass & Glory bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 

Die Zahlung erfolgt gestaffelt nach Rücksendung der Auftragsbestätigung per Überweisung auf das angegebene Konto des Vermieters. Mit Unterschrift der Auftragsbestätigung werden 30% des gesamten Auftragswertes als Anzahlung fällig. Die weiteren 70% werden 14 Tage vor der Veranstaltung fällig und sind spätestens bis einen Tag vor der Veranstaltung auszugleichen. Hierzu erhält der Mieter eine entsprechende Endabrechnung per Mail. Falls der Gesamtbetrag am Zeitpunkt der Auslieferung nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, kann keine Auslieferung stattfinden. 

 

Der Mieter hat für das Mietgut ab einem Auftragswert von 500,00€ eine Kaution i.H.v. 250,00€ zu hinterlegen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Zahlt der Mieter spätestens zum Zeitpunkt der Auslieferung/Abholung die Kaution nicht, kann dies für den Vermieter einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. Die Kaution gilt nicht als Anzahlung für den vom Mieter geschuldeten Mietpreis. Bei Beendigung des Mietvertrags kann der Vermieter geschuldete Beträge (wie z.B. Verzug, Bruchware, fehlende Artikel und fehlende Reinigung bei Rückgabe etc.) mit der Kaution verrechnen. Die Kaution wird zurückerstattet, sobald feststeht, dass der Mieter all seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß und vollständig nachgekommen ist.   

 

3. Mietpreise 

Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Preislisten von Glass & Glory Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.  Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit. Glass & Glory berechnet alle vom Kunden gemieteten Artikel, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von dem Beginn der Übernahme der Artikel bis zur Rückgabe. Soweit nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart, gilt der angegebene Mietpreis für jeweils eine Mieteinheit von drei Tagen ab Lieferung. Erhält Glass & Glory die gemieteten Artikel nicht fristgerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Für jeden weiteren Verlängerungstag berechnen wir 25% der Grundmiete. 

Weitergehender Schadenersatz bleibt durch Glass & Glory vorbehalten, insbesondere für den Fall, dass die Ware zum vereinbarten Rückgabetermin anderweitig benötigt wird. Unberührt bleiben rechtzeitige vorherige Individualabsprachen zu einer Verlängerung der Mietzeit, diese sind jeweils aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Glass & Glory möglich.

 

 

4. Transport – Anlieferung – Abholung 

Die Transportkosten der jeweiligen Lieferung werden ab Lager in Dieburg berechnet. Der Transport durch Glass & Glory umfasst die Anlieferung und Abholung bis zur/ab der ersten verschließbaren und ebenerdigen Tür in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr. Dieser Anlieferungs- bzw. Abholort darf max. 15m von der mit einem LKW-Gespann von bis zu 7t befahrbaren Wegstrecke entfernt sein. Etwaiger Mehraufwand für das Verbringen bzw. Abholen des Mietguts liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Gegenstände sofort nach Anlieferung auf Ordnungsmäßigkeit und richtige Menge der Lieferung zu überprüfen. Beanstandungen müssen durch den Kunden nach Übernahme unverzüglich schriftlich gegenüber Glass & Glory – unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten Stückzahl – geltend gemacht werden. Andernfalls sind Einwendungen des Kunden ausgeschlossen. Reklamationen schieben die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht auf. 

 

Es besteht die Verpflichtung des Kunden, die von Glass & Glory gelieferten Gegenstände transportfertig zur Abholung bereitzuhalten, wenn nicht der Abbau und die transportfertige Verpackung der Mietartikel von Glass & Glory vertraglich vereinbart wurde. Für einen etwaigen Fehlbestand und/oder Fehlmengenbestand sowie Beschädigungen an der Ware haftet der Mieter.  

Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, die Mietartikel für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern. 

 

Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW-Gespann von bis zu 7 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Verantwortung für etwaige Schäden am Gelände oder an Gebäuden, bzw. den personellen Mehraufwand für die Ent– und Verladung. 

 

 

5. Besondere Bedingungen für Auf-/Abbau Leistungen 

Wird der Vermieter beauftragt, die Auf- und/oder Abbau Leistungen am Ort der Veranstaltung auszuführen, so gilt hierfür folgendes: 

 

  1. 1. Der Vermieter erbringt die Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Vermieter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung. 

 

  1. 2.Der Vermieter wird sich im Fall der Lieferung & Auf-/Abbau Leistung, vor der Zustellung der Auftragsbestätigung mit dem Mieter in Verbindung setzen, um die genauen Daten für die gewünschten Leistungen abzuklären. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die ausführende Kraft bzw. das vom Vermieter beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen hat. 

 

6. Selbstabholung 

Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden. Ein Transport vom Mietgut wird ausschließlich in geschlossenen und geschützten Fahrzeugen, Anhängern oder Behältnissen gestattet. 

Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist und sollte im Fahrzeug, bzw. Anhänger durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Mittel zur Ladungssicherung, sowie zum Schutz des Mietguts sind nicht Bestandteil des Mietverhältnisses und sind in ausreichender Menge vom Kunden mitzuführen. 

Eine Verweigerung der Herausgabe des Mietguts bei begründeten Zweifeln an den o.g. Anforderungen zur Selbstabholung behält sich Glass & Glory vor.  

 

 7. Kostenpflichtige Zusatzleistungen 

Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder als Zusatzleistung mit gesonderter Berechnung gebucht.  

 

8. Stornierungen

Einseitige Stornierungen durch den Kunden entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit Glass & Glory vereinbart wird. Wird ein bereits bestätigter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit. 

 

Folgende Kosten fallen im Falle einer kundenseitigen Stornierung an: 

  • nach Abschluss des Vertrages: 30% Stornokosten (Anzahlung) 
  • bis 3 Monate vor Veranstaltung: 50% Stornokosten 
  • bis 28 Tage vor Veranstaltung: 75% Stornokosten 
  • bis 14 Tage vor Veranstaltung 100% Stornokosten 

 

Eine kostenfreie Reduktion des Mietvolumens nach Vertragsabschluss ist um maximal 10% zulässig. Anderenfalls gelten ebenfalls die o.g. Stornobedingungen für jeden stornierten Mietgegenstand. Verschiebung des Auftragsdatums sind davon nicht betroffen und müssen zwingend mit Glass & Glory vereinbart werden. Eine Erstverschiebung der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie ist kostenfrei möglich, sofern der neue Termin noch frei ist.  

 

Im Falle einer nicht selbst verschuldeten Maßnahme seitens gesetzlichen & verantwortlichen Behörden oder Regierungen in Form einer Anordnung zur Nichtdurchführung von Veranstaltungen wird der Anzahlungsbetrag in Höhe von 30% des Auftragswertes als Ausgleich für bis dahin entstandene Kosten einbehalten.  

 

 

9. Verzug 

Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist Glass & Glory berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.

 

10. Haftung 

Die gemieteten Artikel sind nicht versichert. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an Glass & Glory. Der Mieter haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel. Wenn der Schaden repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. 

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Vermieter unverzüglich zu melden.  

Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Wiederherstellungskosten im Falle von Beschädigungen werden mit 50,00€ Personalstunde berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis). 

 

11. Kündigung des Vertrages 

Glass & Glory ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen. 

Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn Glass & Glory entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist. 

12. Farbabweichungen

Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und/oder im Internetauftritt sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.  

 

 

13. Urheberrecht 

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. 

 

14. Reinigung  

Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln. Die Mietartikel dürfen nicht in die Spülmaschine sondern müssen per Hand gereinigt werden. Eine Reinigungspauschale kann vom Mieter dazu gebucht werden und wird im Angebot mitberechnet. Die Reinigungspauschale richtet sich je nach Mietgegenstand und Verschmutzung.  
Das Mietmaterial muss durch den Mieter dem Vermieter so zurückgegeben werden, dass es sofort maschinell gereinigt werden kann, d.h.: 

 

  • sortiert, 
  • ohne Essensreste/Fettreste, 
  • ohne Wachsreste 
  • alle Schleifen müssen entknotet sein, 
  • alle Nadeln, Sicherheitsnadeln o.ä müssen gründlich entfernt sein, 
  • Besteck muss vorgespült sein,- Platzteller müssen von Essensresten befreit sein  

 

Wenn das Mietobjekt schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischdecken, Servietten, Tischläufer u.ä.) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten o.ä.) Mietgegenstände gelten als nicht mehr brauchbar. 

 

Wichtig: Bei allen Textilien gelten Wachsflecken, Wachsrückstände, Schimmelflecken, Risse oder Löcher als Beschädigungen und werden dem Mieter mit dem Wiederbeschaffungspreis des jeweiligen Mietgegenstandes in Rechnung gestellt. 

 

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.  

 

 

16. Änderung der Geschäftsbedingungen 

Glass & Glory behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren. 

 

 

17. Vertragsänderungen 

Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind. 

 

 

 

Stand: 01/2022 

Eventsytling & Dekorationsverleih